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Archiv 2015: Bundesregierung hebt staatliche Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien kräftig an. Antragstellung ab 1. April 2015 beim BAFA möglich.

Pressemitteilung vom 13.03.2015 / BAFA

Die Bundesregierung verbessert die Anreize für Investitionen im Wärmemarkt: Das seit Jahren etablierte „Marktanreizprogramm“ (MAP) – ein mit über 300 ​Mio. Euro ausgestattetes Anreizpaket für die Energiewende auf dem Wärmemarkt – wurde neu geschnürt und wartet nun mit erheblich attraktiveren Förderbedingungen auf. Private und gewerbliche Hausbesitzer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umstellen wollen, können sich auf deutlich höhere Investitionszuschüsse für Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen freuen. Zudem werden nun begleitende Investitionen in das Heizungssystem gefördert. Ein weiterer Schwerpunkt des neuen MAP ist die konsequente Öffnung des Programms für den gewerblichen Bereich: Mit Investitionszuschüssen von bis zu 50 % sollen alle Unternehmen sowohl bei Neubauprojekten als auch bei Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende begeistert werden. Ganz neu im Programm: Der Bund gibt nun auch Zuschüsse für die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Öko-Heizungen.

In dem für die Zuschussbewilligung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet man sich nun auf ein deutlich höheres Antragsvolumen ein. „Mit der am 1. April 2015 in Kraft tretenden neuen Richtlinie trägt Bundeswirtschaftsminister Gabriel der Bedeutung des Wärmemarktes für das Gelingen der Energiewende Rechnung. Das dringend benötigte Aufbruchssignal ist nun gegeben“, freut sich der Präsident des BAFA, ​Dr. Arnold Wallraff.

Zum Hintergrund: Der in der politischen Diskussion oft vergessene Wärmemarkt spielt für die Energiewende eine gleichermaßen entscheidende Rolle wie der Strommarkt. Heizung und Warmwasser machen 40 Prozent des Energieverbrauchs aus und produzieren ein Drittel der CO2-Emissionen. Deshalb lautet die Devise im BAFA: „Die Energiewende beginnt im Heizungskeller“.

Besonders hervorzuheben ist, dass nun auch Großunternehmen antragsberechtigt sind. Damit dringt das MAP in eine ganz neue Dimension vor. Im ​BAFA spricht man deshalb vom „MAP 3.0“.

Nach ​Dr. Wallraffs Überzeugung unterstreicht die neue Richtlinie die Bedeutung des MAP für die Energiewende. Das MAP versorge den regenerativen Heizungsmarkt mit den notwendigen finanziellen Impulsen und schaffe ein positives Investitions- und Innovationsklima. „Nach dem wiederholten Scheitern der Bemühungen um eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erweist sich das runderneuerte MAP als zentrales und verlässliches Instrument der Bundesregierung für die Energiewende im Wärmemarkt“, so der Präsident des BAFA.

Details zu der neuen Richtlinie werden auf der Internetseite des ​BAFA veröffentlicht. Ab dem 1. April werden dort auch die neuen Antragsformulare verfügbar sein.

Pressemeldung: Quelle BAFA

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